Damit der Traum vom Traumhaus Wirklichkeit wird
Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Immobilie zu erwerben oder neu zu bauen, sollte sich im Vorfeld gut informieren. Viele rechtliche Bestimmungen regeln im Kern die Frage wie man bauen bzw. wie man umbauen darf.
Auf Bundesebene regelt das allgemeine Baugesetzbuch die Möglichkeiten. Es regelt wie von den Kommunen ein Bebauungsplan zu erstellen ist. Und auch, dass das Umfeld gestaltet werden muss. Das wird unter dem Begriff „Daseinsvorsorge“ gefasst.
Jedes Bundesland hat ebenfalls seine Landesbauordnungen, die über Abstandsflächen oder Ausgleichsmaßnahmen Auskunft geben. Ganz wichtig für die zukünftige Bauherrenfamilie ist aber die jeweilige Kommune mit ihren Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen.
Hier geht es um die wichtigen Fragen wie Firsthöhe, Dachneigung, Geschosszahl und manchmal auch ob eine Baulinie eingehalten werden muss.
Baumsatzungen oder Gestaltungsbeiräte regeln die Optik und Bepflanzung. Was darf weg, wenn man an einem Bestandshaus auch einen Bestandsgarten übernommen hat. Die Farbe des Putzes, der Dachziegel oder der Heckenbepflanzung können auch geregelt sein.
Bei Bestandsimmobilien sind die Umbaueingriffe schnell durch Regelungen wie Brandschutz, Wärmedämmung und ähnliches beschränkt. Auch kann der Denkmalschutz ein Thema sein, wenn man sich in historischen Innenstädten bewegt.
Um unschöne Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich vorher gut informieren. Dass das eigene Traumhaus vielleicht gar nicht so zu realisieren ist, wie man denkt, wissen oft die Fachleute vor Ort. Architekten oder Immobilienmakler kennen sich in ihren Bereichen gut aus und können Hilfestellung und Beratung leisten, wenn man seiner Traumimmobilie nahe kommen möchte.
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