Altbau oder Neubau?

Wer eine Altimmobilie wegen des tollen Grundstücks erwirbt und einen Abriss des Bestandsgebäudes überlegt, der sollte sich vorher gut Informieren. Eine Altimmobilie hat Bestandsschutz und kann trotzdem im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplans umgebaut werden. Aber wenn das Altgebäude erstmal weg ist, muß man sich bei dem Neubau an die neuen Richtlinien halten und das kann teuer werden.

Unbedingt genau die Bebauungspläne und Vorgaben der Kommunen ansehen, ob sich dann noch ein Neubau rechnet. Und auch überlegen, ob die gewünschten Veränderungen nicht auch im Altbestand machbar sind. Das Grundstück kann viel, aber nicht immer ist alles was gewünscht ist auch erlaubt. Auch ist der Blick in den Bebauungsplan sinnvoll, wenn der Nachbar anfängt was neues nebenan zu machen. Information und ein Blick in die Unterlagen ist dann immer hilfreich und spart Zeit, Geld und Nerven.

Astrid Schütze Immobilien berät Sie gern.