Übergangsfrist Feinstaubemissionen bei Kaminöfen läuft aus

Oldies but Goldies? Für rund zwei Millionen Kaminöfen und Heizkamine, die vor 1985 in Wohnungen und Häuser eingebaut wurden, läuft 2017 eine Übergangsfrist betreffend deren Feinstaubemissionen aus.
Konkret bedeutet dies, dass auch wenn sie noch prima laufen, ihre Betriebsgenehmigung erlischt und sie stillgelegt oder mit Filtern nachgerüstet werden müssen.
Hintergrund ist, dass die Kaminöfen, die Feinstaub-Grenzwerte aus der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung 2010 überschreiten ausgetauscht oder mit Filtern bestückt werden müssen (§26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe). Hält ein Gerät mit nachträglich eingebautem Filter die Werte ein, darf es weiterlaufen.
Zu bedenken ist aber, dass ein Filtereinbau vielleicht günstiger erscheint, als ein neuer Ofen, aber langfristig wird es doch teurer. Die Energieeffizienz bei neuen Ofenarten heute ist deutlich höher, als bei alten Anlagen. Die höheren Kosten kommen durch die höhere Menge Brennstoff, die die alten Anlagen brauchen.

Das schöne Feuer und die wohlige Wärme sind bei neuen Anlagen mit deutlich weniger Brennstoff heraus zu holen. Die Einsparung bei den Verbrauchskosten wird eine Neuanschaffung bald aufwiegen. Darüber hinaus wird nur etwas Zeit gewonnen, da es weitere Übergangsfristen und Messwertgrenzen in der Bundesvorordnung gibt die später greifen werden. Rat kann man sich bei dem örtlich zuständigen Schornsteinfeger oder der Verbraucherberatung holen. Wer eine Umrüstung erwägen und umsetzen will, der ist in den Frühlings- und Sommermonaten bestens terminlich aufgestellt. Einmal ist keine Heizsaison und zum anderen gibt es viele günstigere Angebote von Herstellern – Schnäppchensaison für Kaminöfen sozusagen. Und dann steht der Kaminfeuerromantik in der nächsten Heizperiode nichts mehr im Wege.