Wer zahlt jetzt den Makler?

Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst unterschieden werden zwischen der Vermietung einer Wohnimmobilie oder dem Verkauf einer Wohnimmobile!

Vermietung

Am 1. Juni 2015 ist das neue Gesetz zur Provision für die Vermittlung von Mietwohnungen in Kraft getreten. Hier gilt jetzt das so genannte “Bestellerprinzip”: wer bestellt, bezahlt! Wenn also der Eigentümer einer Eigentumswohnung den Makler bestellt, um geeignete Mieter für sein Objekt zu finden, zahlen diese Mieter keine Provision, sondern nur der Vermieter zahlt. Mieter zahlen dann für die Vermittlung eines Mietobjekts, wenn Sie selber den Makler schriftlich damit beauftragt haben, ein geeignetes Mietobjekt zu finden und der Makler Ihnen zum Abschluss eines Mietvertrags verholfen hat.

Die Höhe der Vermittlungsprovision darf 2 Monatskaltmieten nicht übersteigen.

Verkauf

Die Courtage des Maklers für die Vermittlung eines Kaufvertrags ist von dieser neuen Regelung nicht betroffen. Der Aufwand für den Makler beim Verkauf einer Immobilie übersteigt den Aufwand gegenüber der Vermietung gewaltig. Die Höhe der Gesamtprovision für die Vermittlung liegt im Normalfall bei 6% des vereinbarten Kaufpreises, zzgl. der MwSt, gelegentlich auch darunter.

Die Aufteilung dieser Provision auf den Verkäufer und Käufer kann sehr unterschiedlich vereinbart werden. Hier haben sich starke regionale Unterschiede etabliert. Während in Osnabrück und Umland oft 4,  5 oder sogar 6% der Provision vom Käufer gezahlt werden, hat sich in Bielefeld und Umgebung eher eine hälftige Teilung zwischen Verkäufer und Käufer eingependelt. Das klingt zunächst ungerecht für die Käufer in Osnabrück, ist aber tatsächlich nur eine Verschiebung von Kaufkosten. Da die Immobilienkaufpreise sich allein durch die Marktlage entwickeln, kann also davon ausgegangen werden, dass die Angebotspreise in Osnabrück von vornherein soweit reduziert sind, dass die Immobilie für den Käufer auch mit den Nebenkosten erschwinglich ist. Gelegentlich werden auch Immobilien von Maklern angeboten, für die der Käufer keine Provision zahlen muss. Da der Makler auch diese Verkäufe nicht ohne eine Honorierung  bearbeiten kann, ist also die Courtage bereits vorab auf den Kaufpreis aufgeschlagen worden.

Die Höhe und Verteilung der Provision sollte in jedem Einzelfall vorher gut überlegt und verhandelt werden. Gern berate ich Sie unverbindlich.