Immobilie mit Garten – Saisonstart

Immobilienbesitzer mit Garten können den Saisonstart langsam in Angriff nehmen.
Sobald der Boden frostfrei ist, kann Hand angelegt werden.

Was jetzt gut zu erledigen ist:
Die Hecken schneiden. Großgewachsene oder zu breit gewordene Hecken können jetzt gestutzt werden. Das freut auch meist die Nachbarn. Wer die Hecken ganz wegnehmen will, sollte auch diesen Monat ran, da sogar das Naturschutzgesetz diese Rodungen regelt. Bis Anfang Oktober darf nichts dergleichen gerodet werden. Gebüsche und Schilfe dürfen zwischen dem 1. März und 30. September nicht gerodet, nur in Form gebracht werden.

villa mit Schnee

Auch bei den Kübelpflanzen kann man schon mal nachschauen. Gießen nur wenn die Erde im Kübel nicht gefroren ist. Und wer die guten Stücke schon an einem frostfreien geschützten Platz von Innen nach Außen befördern will, sollte auf Schattenplätze achten. Viel Sonne vertragen die Pflanzen nach der Einlagerzeit noch nicht gut. Kübelpflanzen eigenen sich besonders für Balkon und Terassen.

Jetzt können auch gut neue Bäume gepflanzt werden. Sobald kein Bodenfrost mehr zu erwarten ist, können Baumpflanzungen rund um und auf dem Grundstück vorgenommen werden. Beim Wegnehmen von ganzen Bäumen dringend auf die lokal geltende Baumschutzsatzung achten. Die gibt es meist Online als Ortssatzung im Netz.

Und zum Schluss natürlich noch an den Baumschnitt denken. Ein gesunder gut geschnittener Obstbaum ist im Herbst die Erntefreude, im Sommer ein kräftiger Gartenbewohner und im Frühling eine Blütenpracht. Daher die nach oben schießenden Triebe und was nach innen wächst abschneiden. Jetzt ist an einem trockenen Tag ideale Zeit dafür.