Wohnfläche, Nutzfläche, Mietfläche – ein kleiner Leitfaden

Wer sich mit dem Kauf einer Immobilie beschäftigt oder eine Neuimmobilie bauen will, der ist oftmals verwirrt ob der vielen unterschiedlichen Flächenangaben.

So finden sich in Immobilienangeboten oft Angaben zur Wohnfläche, Nutz- und Nutzungsfläche oder Mietfläche. Diese Angaben liefern Hinweise zu den Kosten, wie Miete, Rendite oder den Baupreis. Hier kann auch der örtliche Mietspiegel ein Informationsmittel sein.
Wenn von Quadratmetern gesprochen wird ist nicht jede Fläche damit gemeint.

Bei der Wohnfläche sind die Räume gemeint die zu einer bestimmten Wohnung oder einem Haus gehören, einschließlich Wintergarten. Balkone, Dachgärten und Terrassen werden mit einem Anteil gerechnet. Bei Mietverhältnissen sind diese Angaben wichtig, weil auf dieser Grundlage die Betriebskosten verteilt werden. In Kombination mit dem Quadratmeterpreis werden daraus z.B. Mieterhöhungen errechnet. Bei der Wohnfläche ist zu beachten, dass sie meist kleiner ausfällt, als die in den Bauplänen angegebene Grundfläche. Die Wohnfläche wird berechnet. Die Berechnungsgrundlage ist in der sog. Wohnflächenverordnung (WoFLV) erklärt. Nach der Verordnung zählen Räume mit 2 Meter Höhe als Wohnfläche. Räume die zwischen 1 Meter und weniger als 2 Meter Höhe haben, zählen nur zur Hälfte. Terrassen und Balkone werden nur zu einem Viertel berücksichtigt.

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Die Mietfläche ist, wenn der Begriff auf eine Wohnung angewendet wird, auch die Wohnfläche. In Gewerbemietverträgen ist es anders.
Nutz- und Nutzungsflächen sind Flächen, die zur Zweckbestimmung des Gebäudes dienen. Bei Wohngebäuden ist damit die Wohnfläche gemeint. Aber auch die Lagerfläche von Kellerräumen kann als Nutzfläche gelten. Vorraussetzung ist, dass die gemeinten Flächen im Mietvertrag angegeben sind. Dann darf sie der Mieter nutzen. Gemeint sind dabei z.B. gemeinsame Waschkeller, Trockenkeller, Abstellkeller, Fahrradkeller oder der Dachboden.

Für Bauwillige ist auch die Grundflächenzahl wichtig. Sie ist eine Kennzahl und gibt an, wieviel Fläche des Grundstücks bebaut werden darf. Die Angaben stehen in den jeweiligen Bebauungsplänen, die die Kommunen aufstellen. Je höher die Kennzahl desto mehr ist möglich. Damit sind die Flächen die bebaubar sind, für das Haus, die Garage, die Terrasse, das Schwimmbad oder für die geplanten Wege gemeint.

Die Geschossflächenzahl legt der Bebauungsplan ebenfalls fest. Gemeint ist die Höhe bzw. das Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und Geschossfläche. Diese Fläche kann errechnet werden. Mit der Fläche wird dann die Aufteilung auf die Vollgeschosse eines Gebäudes festgelegt. Für diese Vollgeschoss ist in deutschen Bebauungsplänen eine Markierung vorgesehen. Diese Markierung ist in römischen Zahlzeichen dort ersichtlich.